Der Gesetzgeber stellt vielfältige Anforderungen an Abfallerzeuger und -besitzer. Dazu gehören die Abfallvermeidung, die Getrennthaltung von Abfällen und die Entsorgung nach der fünfstufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG). Bei der Sachherrschaft über Gefahrstoffe sind Sicherheitsvorgaben zur Kennzeichnung, Verwahrung, Verwertung und Entsorgung einzuhalten. Mit unserem Spezialwissen und unserer Erfahrung unterstützen wir große und kleine Unternehmen aus Industrie, Gewerbe und Kommunen bei der Erfüllung dieser komplexen Aufgaben. Darüber hinaus übernehmen wir Sonderabfälle aus der Logistik, Oberflächentechnik, Medizin und Energie sowie öffentlichen Einrichtungen, von Tankstellen, Werften, Apotheken und vielen weiteren Bereichen.