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Abfallarten – Entsorgung gefährlicher Abfälle

Pestizide: Definition, Umgang und sichere Entsorgung

Andere Bezeichnungen: Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Insektizide, Herbizide, Biozide, Fungizide, Schutzmittel, Agrarchemikalien, Schädlingsmittel, Unkrautkiller, Spritzmittel, Pflanzengift

Als Oberbegriff umfassen Pestizide alle Arten von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln wie zum Beispiel Biozide, Insektizide, Herbizide, Fungizide oder Viruzide. In Deutschland sind aktuell rund 270 Wirkstoffe und 910 Pflanzenschutz-Präparate zugelassen. Jährlich kommen davon etwa 30.000 Tonnen zum Einsatz – vor allem in der Landwirtschaft, aber auch bei der Grünflächenpflege, in privaten Gärten oder Haushalten. In den Pestiziden enthaltene Wirkstoffe wie Neonikotinoide, Glyphosat und Schwermetalle hemmen Organismen oder halten diese durch die Blockierung von Wachstum oder Entwicklung davon ab, eine unerwünschte bzw. sogar schädliche Wirkung zu entfalten. Nicht selten verbleiben Pestizidrückstände jedoch in der Umwelt und gelangen so in den Nahrungskreislauf. Deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Pestiziden und eine fachgerechte Entsorgung der damit verbundenen Abfälle unabdingbar.


Abfall-Beispiele oder -Herkunft

  • Landwirtschaft: Pestizid­rück­stände in Verpackungen, behandeltes Saatgut, kontaminierter Boden oder belastetes Wasser durch Anwendung von Pflanzen­schutz­mitteln sowie verschüttete, überlagerte oder veraltete Schädlings­mittel
  • Handel: Unverkäufliche Pestizid­mischungen sowie verschüttete, überlagerte oder veraltete Schädlings­mittel
  • Industrie: Schlämme und Filter aus der Pestizid­produktion, pestizid­haltige Stäube und Dämpfe
  • Privathaushalte: Abfälle nach der Reinigung von Pestizid-Spritz­geräten, kontaminierte Behälter, verunreinigtes Wasser sowie verschüttete, über­lagerte oder veraltete Schädlings­mittel

Abfallschlüsselnummer(n)

Pestizide und pestizidhaltige Stoffe gehören zu den gefährlichen Abfällen

  • 200119* – Pestizide
  • 061301* – anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide (aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g.)

Rückstände von Pestiziden können darüber hinaus in vielen anderen Abfallarten vorkommen, unter anderem: 

  • 170106* – Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 170204* – Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 170503* – Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 191305* – Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 191307* – wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

Pestizide als Mittel zur Schädlings- und Unkrautbekämpfung werden bereits seit der Antike eingesetzt – eines der ersten erwähnten Mittel ist hier das Insektizid Arsen. Seit Beginn der Industrialisierung werden chemische Stoffe zunehmend im großen Stil produziert und verwendet, um das Wachstum von Pflanzen zu unterstützen und Krankheiten oder Schädlingsbefall vorzubeugen. Inzwischen setzen viele Landwirte neben dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch auf den sogenannten integrierten Pflanzenschutz. Das kann auf Obstplantagen zum Beispiel der Einsatz von Marienkäfern sein, die Blattläuse fressen.

Pestizide sicher entsorgen

Die sichere Entsorgung von Pestiziden beginnt mit deren ordnungs­gemäßer Aufbewahrung. Können die Produkte durch Überlagerung oder Ablauf der Aufbrauchfrist nicht mehr eingesetzt werden, müssen sie einer qualifizierten Sammelstelle übergeben werden. Landwirte und Unternehmen, die regelmäßig größere Mengen von Pestiziden einsetzen, sollten eine betriebliche Strategie für deren fachgerechte Lagerung und Beseitigung aufbauen. Hierzu gehören spezielle Lager­räume, Schulungen für das Personal und eine enge Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungs­dienstleistern. Als Experte im Umgang mit Gefahrstoffen bietet REMONDIS Industrie Services hier umfassende Lösungen. Diese beinhalten unter anderem geeignete Behältnisse für die sichere Aufbewahrung und den Transport pestizid­haltiger Abfälle sowie deren umweltgerechte Beseitigung.


Entsorgung von Pestiziden aus dem Haushalt

  • Kommunen bieten zur Sammlung gefährlicher Abfälle stationäre und / oder mobile Sammelstellen an, wo auch alte, unbenutzte, leere oder restentleerte Pestizidbehälter angenommen werden. Fachkundige (gemäß TRGS 520) Personen nehmen diese entgegen und kümmern sich um die sichere Entsorgung.
  • Pestizidhaltige Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen über das Schadstoffmobil abgegeben werden. Wann dieses in Ihrer Kommune Halt macht, erfragen Sie bei Ihrem lokalen Abfallentsorger.
  • Pestizide – wie alle potenziell gefährlichen Abfälle – sollten stets im Originalbehälter entsorgt werden. Ist das nicht möglich, weil dieser beispielsweise beschädigt ist, kann auch ein stabiler Ersatzbehälter benutzt werden.
  • Pestizidhaltige Abfälle dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden, da die Giftstoffe hier leicht in die Umwelt gelangen können.

Wir entsorgen Pestizide und Pflanzenschutzmittel unterschiedlicher Art und Menge. Jetzt anfragen

Entsorgen von Pestiziden: Weitere Informationen

  • REMONDIS Industrie Service: Transport gefährlicher Abfälle mit dem SafetyTuck. Link
  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG): § 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle. Link
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Was ist ein Biozid? Link

Bildnachweis: timmy, iStock


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