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ADR: Sichere Kennzeichnung im Gefahrguttransport

17.07.2023

Der Transport von Gütern auf Straßen ist eine essenzielle Säule der globalen Wirtschaft und spielt eine bedeutende Rolle in der Versorgung. Jedoch entstehen bei Unternehmen und Organisationen aus verschiedenen Branchen, wie Chemie, Pharmazie, Energie und Entsorgung auch erhebliche Mengen gefährlicher Abfälle. Diese Abfälle umfassen alle Stoffe, die als giftig, ätzend, entzündlich radioaktiv oder anderweitig gefährlich eingestuft werden - es handelt sich folglich um Gefahrgut. Der Transport solcher Abfälle erfordert spezielle Maßnahmen, um die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter zu gewährleisten.

Um potenzielle Gefahren bestimmter Abfälle, insbesondere im Straßenverkehr, sichtbar zu machen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, spielen die ADR-Gefahrenzeichen eine entscheidende Rolle. Die Klassifizierung gemäß ADR-Vorschriften für umweltgefährdende, ätzende, giftige, leicht entzündliche oder explosive Güter ist unerlässlich und umfasst Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung. Es ist äußerste Sorgfalt geboten, wenn Güter und Produkte mit ADR-Gefahrenzeichen markiert sind. REMONDIS Industrie Service verfügt über ein umfangreiches Fachwissen und Erfahrung im Umgang, der Entsorgung und dem Recycling gefährlicher Stoffe. REMONDIS Industrie Service unterstützt Unternehmen bei der korrekten Anwendung der ADR-Kennzeichnung, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten.

Das Europäische ADR-Abkommen: Sicherheit und Umweltschutz beim Transport gefährlicher Güter

Die Abkürzung ADR steht für das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road). Hierbei handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, welches die Transportvorschriften gefährlicher Güter auf europäischen Straßen festlegt. Dabei werden Standards für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Beförderung gefährlicher Güter geregelt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und die Umwelt zu schützen.

Bei allen Gütern, die nach ADR transportiert werden, ist äußerste Sorgfalt geboten. So obliegen Behälter und Fahrzeuge bestimmten Anforderungen, um nach ADR zugelassen zu sein. Behälter beispielsweise müssen hinsichtlich Bauart, Material, Konstruktion Verschlüsse und Kennzeichnung ADR-Richtlinien erfüllen. Ebenfalls werden bei Fahrzeugen gewisse Aspekte wie technische Ausstattung, Ladungssicherung, Beschilderung und Ausrüstung mit Sicherheitseinrichtungen eingehalten. REMONDIS Industrie Service stellt Behälter sowie Fahrzeuge bereit, die den ADR-Vorgaben vollumfänglich entsprechen und führen den Transport gefährlicher Güter mit höchster Sicherheit durch.

Für die Kennzeichnung, welche auf die Gefahr der transportierten Güter hinweist, werden ADR-Piktogramme auf Fahrzeugen, Transportbehältern und Verpackungen angebracht. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Identifizierung der Gefahrenklasse und warnen vor potenziell gefährlichen Stoffen oder Gegenständen, die ein Risiko für Personen, Eigentum oder die Umwelt darstellen könnten. 

Schnelle Gefahrenerkennung im Transport: Die Bedeutung der ADR-Gefahrenzeichen und Klassifizierung

Die korrekte Verwendung und Anbringung der ADR-Gefahrzeichen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit im Gefahrguttransport zu gewährleisten. Sie ermöglichen eine schnelle Identifizierung der Gefahr und helfen Beteiligten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei sind die ADR-Gefahrensymbole einheitlich gestaltet und verfügen über klare Symbole und Farbkodierungen. Für den Transport gefährlicher Güter unterscheidet die UN-Empfehlung neun Gefahrgutklassen mit weiteren Unterklassen.

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff


In der Gefahrklasse 1 wird zwischen explosiven Substanzen - in festem oder flüssigem Zustand, und explosionsfähigen Substanzen - wie Gase, Dämpfe, Nebel oder aufgewirbelte Stäube, sowie Stoffe und Gemische unterschieden. 

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe

Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe


Gase und gasförmige Stoffe gehören zur Gefahrgutklasse 2. Diese werden in drei Unterklassen der brennbaren Gase, nicht brennbare Gase und giftige Gase unterteilt.

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe


Stoffe wie zum Beispiel Benzin und Alkohol fallen unter entzündbare Stoffe und somit in die Gefahrenklasse 3. Diese Stoffe werden durch Umstände und Eigenschaften wie Dampfdruck und Flammpunkt in ihrer Gefährlichkeit bedingt. 

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe


Gefahrgutklasse 4 wird aufgrund des Umfanges in drei Unterklassen untereilt. Diese umfasst feste und flüssige Stoffe, die entzündbar oder selbstentzündlich, polymerisierend, desensibilisiert explosiv oder wasserreaktiv sein könnten. Dazu zählen beispielsweise Schwefel, weißer Phosphor, Löse- und Bindemittel oder Öl. 

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe

Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe


Stoffe der Gefahrgutklasse 5 können brandbeschleunigend wirken oder Brände verursachen, aber brennen nicht selbst. Dies können Sauerstoff, Wasserstoffperoxide oder Natriumchlorat oder organische Peroxide wie Härter für Polyesterharz oder Lacke sein.

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 6: Giftige Stoffe

Klasse 6: Giftige Stoffe


Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe finden sich in der Gefahrgutklasse 6 wieder, welche in den jeweiligen Unterklassen unterschieden werden. So zählen giftige Stoffe wie Altmedikamente, Altbatterien, Blausäure o. Ä. in die Gefahrenklasse 6.1. Veränderte Organismen und andere Stoffe wie Klinikabfälle, Krankheitserreger oder medizinische Proben fallen unter die Gefahrenklasse 6.2.

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Klasse 7: Radioaktive Stoffe


Die Gefahrgutklasse 7 umfasst alle radioaktiven Stoffe, die Radionukliden enthalten, die in der Aktivitätskonzentration und Gesamtaktivität einen vorbestimmten Wert pro Sendung überschreiten. Dazu zählen beispielsweise Uran, Plutonium oder bestimmte medizinische Instrumente. 

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 8: Ätzende Stoffe

Klasse 8: Ätzende Stoffe


Stoffe und Gegenstände, die bei Kontakt das Epithelgewebe der Haut oder die Schleimhäute angreifen, gehören der Gefahrgutklasse 8 an. Stoffe welche Schäden an anderen Gegenständen verursachen oder mit Wasser bzw. Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe bilden können, sind ebenfalls hier inkludiert. 

Gefahrzettel Gefahrgut Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, umweltgefährdende Stoffe

Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, umweltgefährdende Stoffe


Alle gefährlichen Stoffe und Gegenstände, die hinsichtlich ihrer Eigenschaften in keine andere ADR-Gefahrgutklassen eingeordnet werden können, fallen in Gefahrgutklasse 9. So sind zum Beispiel Trockeneis, Asbest, Airbags oder Lithiumbatterien in der Klasse 9 zugeordnet.

Jede Gefahrgutklasse hat spezifische Eigenschaften, die entsprechende Vorsichtsmaßnahmen erfordert. Für die sichere Anwendung der Gefahrenhinweise nach ADR sind Fachwissen und Erfahrung unerlässlich. Als Experte im Umgang der Verwertung und dem Recycling von gefährlichen Stoffen verfügt REMONDIS Industrie Service über ein umfangreiches Fachwissen und unterstützt Unternehmen bei der Anwendung der ADR-Vorschriften. Somit wird ein effizientes und sicheres Abwickeln von Gefahrguttransporten gewährleistet.

Quellen:

  • Bussgeldkatalog: ADR-Bestimmung zum Umgang mit Gefahgut. Link
  • BMDV, Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Gefahrgut-Kennzeichnungen. Link
  • REMONDIS Industrie Servie: Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in der Übersicht. Link
  • SafetyTruck: Gefahrenpiktogramme und Gefahreneigenschaften. Link
  • SafetyTruck: In den Truck statt in die Tonne. Schadstoffe sicher entsorgen. Link 

Bildnachweis: REMONDIS


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