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01.04.2025
Ob im Bauwesen, in der Möbelherstellung, im Fahrzeug- und Transportwesen oder in Werkstätten – viele Arbeitsfelder kommen nicht ohne Lackierarbeiten aus. Selbst in den Bereichen Kunst und Design sowie in der Lebensmittelindustrie gehören Lackierungen und Beschichtungen meist dazu. Der oft intensive Geruch lässt es bereits vermuten: Die meisten Lacke enthalten Gefahrstoffe, weshalb Lackierarbeiten fast immer mit potenziellen Gefährdungen verbunden sind. In flüssiger Form sind sie noch dazu häufig entzündbar und damit brandschutzrelevant. Um Beschäftigte und Umwelt zu schützen, sollten bei der Arbeit mit Lacken Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Für Lackierarbeiten gelten eine Reihe gesetzlicher und behördlicher Vorschriften. Diese sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbedingt kennen und einhalten, um Gesundheits- und Haftungsrisiken auszuschließen. Zum Hintergrund:
Die Hauptgefahrenquelle beim Lackieren sind die Beschichtungsstoffe selbst. In den meisten Fällen enthalten sie gesundheitsschädliche Komponenten wie Lösemittel. Diese verdampfen beim Trocknen und können über die Atemluft und über Hautkontakt in den Körper gelangen und gesundheitliche Schäden verursachen. Mögliche Symptome sind Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel, aber auch Hautreizungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Zusätzlich können die Lösemitteldämpfe gefährliche Dampf-Luft-Gemische bilden, die explosionsfähig sind. Oft werden im Maler- und Lackierhandwerk für Beschichtungen auch Produkte aus Epoxidharz verwendet. Sie gelten zwar als hochfunktional, sind jedoch in feuchtem Zustand ebenfalls mit Gesundheitsrisiken verbunden. Bereits bei geringem Haut- oder Augenkontakt – der bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen vermeidbar ist – können starke allergische Reaktionen ausgelöst werden. Jährlich bestätigen die Berufsgenossenschaften bis zu 300 neue Fälle von Allergien gegen Epoxidharz-Produkte. Weitere Gefahren bei Lackierarbeiten bestehen etwa durch entzündliche Treibgase wie Butan und Propan, die in Spraydosen enthalten sind. Auch der Zusatz in Butanonoxim, der in Dosen mit lösemittelhaltigen Lacken und Farben enthalten ist, gilt als gesundheitsschädlich – weshalb Arbeiten mit Sprays und Sprühdosen ebenfalls unter bestimmten Vorkehrungen stattfinden müssen.
Hinweise auf mögliche Gefährdungen und eine sichere Handhabung liefert stets das Kennzeichnungsetikett auf dem Gebinde beziehungsweise der Sprühdose sowie das Sicherheitsdatenblatt. Meist auf den ersten Blick erkennbar: Das rot-weiße Gefahrenpiktogramm, mit dem alle Produkte, die Gefahrstoffe in relevanten Konzentrationen enthalten, gekennzeichnet sind.
Laut § 5 Absatz 1 sowie § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) muss jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und ihnen die Aufgaben übertragen, die in § 6 festgelegt sind. Dazu gehört unter anderem die umfassende Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wichtig ist auch die Gefährdungsbeurteilung, die jeder Unternehmer erstellen muss und auf deren Grundlage er Schutzmaßnahmen festzulegen hat.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der Informationsschrift „DGUV Information 209-014” die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lackieren und Beschichten beschrieben. Ein wichtiger Aspekt ist der Brand- und Explosionsschutz. Hierzu schreibt die DGUV: „Für Lackierarbeiten mit entzündbaren Beschichtungsstoffen müssen gesonderte Räume vorhanden sein. Nur wenn das aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist, kann auch in allgemeinen Arbeitsräumen lackiert werden.” Zudem können explosionsgefährdete Bereiche in verschiedene Zonen, je nach Explosionsrisiko, unterteilt und entsprechend gekennzeichnet werden. Es erscheint logisch, ist aber für manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Selbstverständlichkeit: Feuer, offene Zündquellen und Rauchen sind im Arbeitsbereich verboten. Um Mitarbeitende zu schützen und das Risiko von Erkrankungen zu minimieren, ist das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) unabdingbar. Laut DGUV gehört zum Standard für Maler und Lackierer: „Geeignete, die Haut bedeckende Arbeitskleidung (z. B. Overall), Sicherheitsschuhe, lösemittelbeständige Schutzhandschuhe, Schutzbrille und bei Bedarf Atemschutz.”
In Betrieben und Werkstätten passiert es schnell, dass sich große Mengen an nicht mehr benötigten Farben und Lacken in den Lagern ansammeln, die entsorgt werden müssen. Weil die meisten Lack- und Lösemittelreste aufgrund ihrer problematischen Inhaltsstoffe zum Sonderabfall zählen, dürfen sie auf keinen Fall in den Hausmüll oder die Kanalisation gelangen. Eine sichere Abfall-Infrastruktur ist daher besonders wichtig. Bei der Sammlung und Entsorgung von flüssigen Lackresten und Reinigungsmitteln sollten die Empfehlungen des Sicherheitsdatenblattes der Hersteller umgesetzt werden. Da auch die Lagerung von Lacken mit Brand- und Explosionsgefährdungen verbunden ist, müssen flüssige entzündbare Beschichtungsstoffe und Verdünnungen in geeigneten Zwischenlagern gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) aufbewahrt werden. Achtung: Für leere, ungereinigte Behälter gelten die gleichen Sicherheitsmaßnahmen wie für gefüllte Behälter.
Für entzündbare Flüssigkeiten ist die Lagerung in bruchsicheren Originalbehältern oder in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältern, wie sie REMONDIS Industrie Service bereitstellt, vorgesehen. Damit nichts auslaufen oder ausdünsten kann, sind alle offenen Gefäße stets zu verschließen. Zusätzlich müssen die Lagerräume ausreichend be- und entlüftet sein. Ein Farbleitsystem kann dabei helfen, eine ordnungsgemäße Abfalltrennung sicherzustellen. Restbestände von Lack- und Lösemitteln, damit getränkte Putzlappen und leere Gebinde müssen stets in den dafür vorgesehenen Behältern gesammelt werden. Alle Gefäße und Behälter sollten korrekt beschriftet werden – gut lesbar und nicht abwaschbar. Eine zeitnahe und regelmäßige Abholung der Lackabfälle gewährleistet, dass die gelagerte Menge an gefährlichen Abfällen überschaubar bleibt.
„Im Tagesgeschäft von Werkstätten und Lackierbetrieben gibt es oft mehr als genug zu tun – mit unserem Service gewährleisten wir, dass die sichere Entsorgung von Sonderabfällen nicht hintenan steht."
Hendrik, Außendienstmitarbeiter bei REMONDIS Industrie Service
Neben flüssigen Lackresten und Lösemitteln fallen in vielen Betrieben auch Spraydosen an, die ebenfalls sicher entsorgt werden müssen. Da sie unter Druck stehen und oft entzündliche Stoffe enthalten, gelten für ihre Lagerung und Entsorgung besondere Anforderungen. Für eine einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Sammlung und Entsorgung von leeren, halbvollen oder vollen Spraydosen bietet REMONDIS Industrie Service die Systemlösung RESPRAY. Mit den RESPRAY-Sammelbehältern lassen sich unterschiedliche Arten von Spraydosen sicher und gesetzeskonform lagern. Die speziell entwickelten Behälter sind nicht nur gefahrgutrechtlich zugelassen, sondern lassen sich einfach in bestehende Betriebsaufläufe integrieren und sorgen so für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. REMONDIS Industrie Service hilft Unternehmen ihre Farb- und Lackreste sowie Spraydosen sicher zu sammeln und setzt gerne individuelle Wünsche zu Abfall-Farbkonzepten um.
Übernommene Lacke und Farben werden in der Regel thermisch verwertet. Sofern sie dafür geeignet sind, stellt REMONDIS aus den Farbabfällen wertvolle Ersatzbrennstoffe her. Auch neue Farben und Lacke sowie Baustoffe können aus recycelten Altfarben und Altlacken entstehen. Spraydosen führt REMONDIS Industrie Service dem umweltfreundlichen Recycling zu: In einem mehrstufigen Trennverfahren werden sowohl Aluminium und Weißblech zurückgewonnen, als auch Inhaltsstoffe und Treibgase separiert und verwertet.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Lack- und Farbreste sowie Spraydosen, Lösemittel und viele weitere Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen beim Wertstoffhof oder beim REMONDIS-Schadstoffmobil SafetyTruck abgeben, der in vielen Städten und Gemeinden bereits Halt macht. Ausnahmen gibt es für restentleerte Gebinde und vollständig ausgetrocknete Farben: Leere Behälter dürfen in den Verpackungsabfall, eingetrocknete Produkte in den Restmüll.
Bildnachweise: ArthurGraphics, iStock; REMONDIS