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14.01.2025
2024 verabschiedete sich mit vielen Unsicherheiten für die Zukunft. Die Rückkehr von Donald Trump an die Spitze der USA wird das politische, ökologische und ökonomische Weltgeschehen über die nächsten Jahre maßgeblich prägen. Indes steht Deutschland nach dem Ende der Ampelregierung vor einer in weiten Teilen unkalkulierbaren Zukunft. Noch ist schwer abzusehen, wer nach den Neuwahlen im Februar die künftige Bundesregierung stellen wird. Der Blick in das neue Jahr 2025 ist damit von einigen Unsicherheiten geprägt. Anstehende Änderungen im Abfallrecht sind im Vergleich dazu eindeutig und vorhersehbar. Ein Ausblick:
Die scheidende Bundesregierung hat mit ihrer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) einen wichtigen Prozess für einen verbesserten Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität und Ressourcen sowie mehr Unabhängigkeit von globalen Lieferketten angestoßen. Erreicht werden sollen diese Ziele über eine weitgehend zirkuläre Wirtschaft (Circular Economy), der die NKWS als Fahrplan dient. Die Strategie wurde am 4. Dezember 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet. Fraglich ist jedoch, wie eine neue Regierung die Ziele weiterverfolgen und die Rahmenstrategie in konkrete Gesetzesvorhaben überführen wird.
Für die ersten 100 Tage der kommenden Bundesregierung haben der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung sowie der Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS) gemeinsam zehn politische Forderungen formuliert. Im Schulterschluss, der bei der Pressekonferenz in Berlin im Dezember demonstriert wurde, betonen sie die zentrale Bedeutung der Kreislaufwirtschaft als Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue überarbeitete Version des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Alle, die Gefahrgut transportieren, sollten sich intensiv mit den zahlreichen Änderungen auseinandersetzen. REMONDIS Industrie Service hat bereits sämtliche Neuerungen erfasst und vollständig umgesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Gefahrgut-Aufträge gemäß den neuesten Regelungen behandelt werden.
Zu den Änderungen im ADR 2025 gehört etwa die Einführung elf neuer UN-Nummern. Mehrere davon betreffen (alternative) Batterietechnologien wie die nun ebenfalls neu eingeführten Natrium-Ionen-Batterien (u. a. UN 3551) sowie Fahrzeuge, die durch diese angetrieben werden. Ab 2025 sind zudem auch batteriebetriebene Lkw für den Transport von entzündbaren Gasen und Flüssigkeiten (FL-Fahrzeuge) zulässig. Weitere Änderungen betreffen die Abfallbeförderung (z. B. Farbabfälle, Asbest, Verpackung von Abfällen), die Vorschriften zu begrenzten Mengen sowie die Dokumentation und Sicherungsplanpflicht.
Die Batterieverordnung der EU (EU-BattVO) ist bereits seit 17. August 2023 in Kraft. Die meisten Regelungen werden jedoch erst zum 18. August 2025 wirksam (einige wenige noch später). So verliert auch das deutsche Batteriegesetz (BattG) mit dem Ende der Übergangsfrist zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit und wird durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt. Letzteres dient dabei sowohl der Umsetzung als auch der Ausgestaltung der Batterieverordnung auf nationaler Ebene. Die Neuerungen, die im BattDG konkretisiert werden, berühren Themen wie die Bewirtschaftung von Altbatterien, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, die Konformität von Batterien oder Verfahren zur Änderungen von Beschränkungen für Stoffe.
Eine wichtige Veränderung zum bisherigen BattG besteht in der Erweiterung der Rücknahmepflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Neben Geräte-Altbatterien müssen diese nun auch Altbatterien von Leichtverkehrsmitteln wie E-Bikes annehmen. Da die BattVO erstmals Batterien in ihrem gesamten Lebenszyklus betrachtet, müssen diese außerdem unter anderem künftig herstellerseitig mit bestimmten Informationen zu ihrem CO2-Fußabdruck versehen werden. Die Einführung dieser Regelung erfolgt gestaffelt nach Batterietyp. Erstmalig davon betroffen sind Traktionsbatterien ab 18. Februar 2025.
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (kurz: Basler Übereinkommen) änderte sich zum 1. Januar 2025. Ab diesem Jahr müssen sämtliche Arten von Elektroschrott (gefährliche und nicht gefährliche) bei einer grenzüberschreitenden Verbringung zwingend vorab notifiziert und genehmigt werden. Die Ausfuhr von Altgeräten in Nicht-OECD-Staaten wird damit faktisch verboten.
Am 26. Juni 2025 tritt die lang erwartete Hongkong-Konvention für sicheres und umweltschonendes Schiffs-Recycling (Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships) in Kraft. Damit werden erstmals Umwelt- und Arbeitsschutz im Recycling von Schiffen weltweit einheitlich geregelt.
Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) schafft Bestimmungen für den gesamten Lebenszyklus von Produkten, um diese möglichst kreislaufwirtschaftsfähig und langlebig zu gestalten. Basierend auf der ESPR gilt es zeitnah weitere produktgruppenspezifische Verordnungen zu entwickeln. Hierzu soll die EU-Kommission bis März 2025 einen Arbeitsplan für alle Produktgruppen vorlegen, für die in den nächsten Jahren solche spezifischen Produktverordnungen zu erarbeiten sind. Die ersten davon werden voraussichtlich bis Ende 2025 verabschiedet.
Eigentlich hätte die Bundesregierung schon im Juli 2024 die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (CSRD) in nationales Recht überführen müssen. Der Entwurf für das entsprechende CSRD-Umsetzungsgesetz scheiterte jedoch vorerst am Bundesrat. Gemäß eines Aufforderungsschreibens der Europäischen Kommission hatte Deutschland bis Ende 2024 Zeit, um die Richtlinie umzusetzen.
Hiesige Unternehmen sind für eine rechtssichere Berichterstattung auf das nationale Gesetz angewiesen. Laut CSRD müssen große Unternehmen (> 500 Mitarbeitende) von öffentlichem Interesse 2025 erstmalig für das vergangene Jahr eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorlegen. Alle übrigen bilanzrechtlich großen Firmen werden 2026 über das Geschäftsjahr 2025 Rechenschaft ablegen müssen.
Bildnachweis: Shawn Hempel, AdobeStock