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Die Heraus­forderung der Asbest­ent­sor­gung in der aktuellen Sanierungs­welle

Die Bauindustrie erlebt derzeit eine Welle von Renovierungen, bei der viele ältere Gebäude auf den neuesten Stand gebracht werden sollen. Während dieser Umbauprojekte kann jedoch eine besonders heikle Herausforderung auftreten – Asbest. Die Neuauflage der LAGA M 23 umfasst abfallrechtliche Bestimmungen, die auch private Haushalte betreffen können. Insbesondere bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen können örtliche Behörden spezifische Anweisungen und Vorschriften zur Entsorgung solcher Abfälle bereitstellen, die von privaten Haushalten befolgt werden müssen.

Asbest in der Baubranche – ein gefährliches Erbe

Asbest – welches als Wundermineral gefeiert war, ist heute für seine gefährlichen Auswirkungen berüchtigt. Das aus mikroskopisch kleinen Fasern bestehendes Material war aufgrund seiner hervorragenden Isolier- und Brandschutzeigenschaften in der Bauindustrie einst äußerst beliebt. Deshalb wurde es in Dach- und Wandverkleidungen, Dämmmaterialien, Bodenbelägen, Wellplatten und vielen weiteren Baustoffen eingesetzt. Erst später wurden die Gefahren des mineralischen Materials bekannt: Die winzigen Asbestfasern können beim Abtragen in die Luft gelangen und neben erheblichen Umweltschäden auch schwer Erkrankungen bei Menschen und Tieren hervorrufen.

Schätzungsweise wurden bundesweit von 1950 bis 1989 9,4 Millionen Wohnhäuser mit Asbest gebaut. Tausende von diesen älteren Gebäuden werden in der aktuellen Renovierungswelle modernisiert. Besonders bei Renovierungsarbeiten kann Asbest freigesetzt werden, wenn alte Materialien entfernt oder beschädigt werden – was wiederum ein ernsthaftes Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Seit dem 31. Oktober 1993 ist die Herstellung, Inverkehrbringung und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland und seit 2005 innerhalb der EU verboten.

Die Grundlagen für die Asbestentsorgung in Deutschland: TRGS 519 und LAGA M 23

Nur durch eine strenge Einhaltung der Asbestentsorgungsverfahren und -gesetze kann die Gefahr von Asbest minimiert werden.  Doch wie erfolgt eine sichere Entsorgung von Asbest? Und welche Vorschriften gelten für die Asbestentsorgung? In Deutschland sind die maßgeblichen Vorschriften und Verfahren zur Entsorgung von Asbest und verwandten asbesthaltigen Materialien, in der TRGS 519 (Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) festgelegt. Dabei handelt es sich um ein zentrales Dokument, dass Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen in verschiedenen Anwendungsbereichen, einschließlich der Entsorgung, definiert. Die TRGS 519 enthält klare Richtlinien, die bei der Entsorgung von Asbest beachtet werden müssen. Zusätzlich verweist die TRGS 519 auf die LAGA M 23 – eine Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Vollzugshilfe von 2015 überarbeitet, um die Bestimmungen im Umgang mit asbesthaltigen Abfällen, insbesondere beim Rückbau, der Lagerung, Behandlung und Entsorgung, zu verschärfen und zu präzisieren. 

Die TRGS 519 zusammen mit der LAGA M 23 bilden die aktuelle Grundlage für den Umgang mit und die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen. Diese Reglungen richten sich in erster Linie an gewerbliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen und regeln die Entsorgung gewerblicher Abfälle sowie bestimmter öffentlicher Einrichtungen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch Privathaushalte durch öffentliche Bestimmungen betroffen sein können, wenn spezifische Anweisungen und Vorschriften zur Entsorgung erlassen wurden.

Einblick in die TRGS 519 – Was zu beachten ist

  • Identifizierung von Asbestmaterialien: Vor Beginn von Renovierungs- und Abrissarbeiten muss das Material auf Asbest untersucht werden, was eine sorgfältige Betrachtung und Analyse der Baustelle erfordert. 
  • Schutzmaßnahmen: Die TRGS 519 enthält klare Anweisungen zur Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, die beim Umgang mit Asbestfasern umzusetzen sind, um die Gesundheit von Menschen zu schützen.
  • Asbestabfallverpackung und -kennzeichnung: Asbestabfälle müssen ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet werden, um sicherzustellen, dass sie während des Transportes und bei der Lagerung keine Gefahr darstellen. Häufig erfolgt die Entsorgung in speziellen Sammelsystemen, wie Big Bags oder Containern, die zur Nachverfolgung mit Begleitscheinen ausgestattet werden.
  • Entsorgungsstätten: Durch die TRGS 519 werden die Anforderungen an zugelassenen Entsorgungsstätten für Asbestabfälle geregelt. Aufgrund seiner Einstufung als gefährlicher Abfall kommt Asbest zur Ablagerung in einer Deponie der Klasse I oder II, um eine Wiederverwertung auszuschließen.
  • Schulung und Qualifikationen: Asbestarbeiten dürfen nur von geschultem und qualifiziertem Personal gemäß der TRGS 519 durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Verfahren eingehalten werden.

Neue LAGA M 23: Einblick in die Änderungen für eine sichere Asbestentsorgung

Nach heutigem Wissensstand ist bekannt, dass in der Vergangenheit deutlich häufiger asbesthaltige Baustoffe wie Spachtelmasse, Abstandhalter und Farbanstriche verwendet wurde. Daher bezieht sich die TRGS 519 auf die LAGA M 23. Das sind einige der wesentlichen Änderungen und Inhalte der neuen Ausgabe der LAGA M 23:

  • Klare Unterscheidung: Die Neufassung unterscheidet zwischen natürlich vorkommendem Asbest in mineralischen Rohstoffen (geogene Belastung) und absichtlich zugeführtem Asbest für technische Zwecke. Geogenes Asbest darf bis zu einem bestimmten Asbestmassegehalt in den Verkehr gebracht und recycelt werden.
  • Anlassbezogene Erkundung: Vor Baumaßnahmen an Bauwerken, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, ist eine anlassbezogene Erkundung auf Schadstoffe, insbesondere auf Asbest, zwingend erforderlich.
  • Analytischer Nachweis der Asbestfreiheit: In bestimmten Fällen ist ein analytischer Nachweis der Asbestfreiheit von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen erforderlich. Die LAGA M 23 definiert Probenahmeverfahren, Analysemethoden und Beurteilungwerte, um die Asbestfreiheit zu bestätigen.
  • Stärkung des Baustoffrecyclings: Die LAGA M 23 orientiert sich an den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das Ziel ist es, Abfälle bestmöglich zu verwerten und gleichzeitig asbesthaltige Abfälle aus dem Stoffkreislauf auszuschließen. Dies soll verhindern, dass schadstoffbelastete Baustoffe in den Kreislauf gelangen und die Verwendung hochwertiger Stoffe in Baustoffrecycling gewährleistet ist. Die Richtlinien enthalten Vorgaben zur Qualitätssicherung in Recyclinganlagen.
  • Abgrenzung asbestfrei und asbesthaltig: Die LAGA M 23 legt klare Kriterien fest, um zu bestimmen, ob ein Baustoff, Bauteil oder Bauwerk als asbestfrei eingestuft werden kann. Mindestens einer der definierten Fälle muss erfüllt sein, um die Asbestfreiheit sicherzustellen. Die Richtlinien bieten eine klare Systematik, die mit den Vorgaben der neuen Gefahrstoffverordnung in Einklang steht. Alle Baumaterialien, welche vor Oktober 1993 verbaut wurden und bei denen eine mögliche Asbestbelastung besteht, stehen unter Generalverdacht.

Für eine sichere und gesetzeskonforme Asbestentsorgung ist die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und diversen Vorschriften unerlässlich. REMONDIS Industrie Service ist auf den sicheren Umgang mit gefährlichen Abfällen spezialisiert. Das qualifizierte Fachpersonal ist mit den relevanten gesetzlichen Anforderungen vertraut und garantiert eine sichere und fachgerechte Entsorgung. Das Angebot in der Bauwirtschaft umfasst nicht nur die sach- und umweltgerechte Verwertung im Bereich Gefahrstoffentsorgung, sondern auch die klassische Entsorgung von Abbruchabfall und Bauschutt über die REMEX im REMONDIS-Verbund.

Bis die vollständige Entsorgung von Asbest abgeschlossen ist, wird es noch viele Jahre und Jahrzehnte dauern. Dennoch gibt es innovative und nachhaltige Ansätze, bei denen Baustoffe so entwickelt werden, dass sie zur Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschutz beitragen. Ein Beispiel dafür ist die Aufbereitung verschiedener Abfallmaterialien und Bauschutt, aus denen neue hochwertige Baustoffe erzeugt werden.

Quellen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Link
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt: Warnung vor "Asbest-Welle": 9,4 Mio. Wohnhäuser in Deutschland sind "Asbest-Fallen" bei Sanierung. Link
  • REMONDIS: Abfallarten, Asbest. Link
  • LAGA: Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Link
  • Sanier: Asbest entsorgen. Link
  • Umweltbundesamt: Asbesthaltige Abfälle. Link
  • Umweltbundesamt: Asbest. Link

Bildnachweis: REMONDIS: Sanierung-Asbest


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