Suche
Standorte Unternehmen
Mit einem Klick bestens im Bilde. Informieren Sie sich über unsere Unternehmensstandorte und die jeweiligen Angebote sowie Kontaktmöglichkeiten.
Standorte REMONDIS-Gruppe
Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 1.000 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.
17.07.2024
Der schnelle Rausch ist nur einen Luftballon entfernt: Die Partyszene hat in den letzten Jahren das Lachgas für sich (wieder-) entdeckt. Dabei wird das Gas aus frei verkäuflichen Kartuschen in Luftballons abgefüllt, die dann der Inhalation der Substanz dienen. Die berauschende Wirkung ist kurz – nur etwa eine halbe Minute lang – und bisweilen so „spaßig“, dass den Konsumierenden zum Lachen zumute ist. Spätestens bei schweren Folgeschäden durch die Droge hört der Spaß für die Betroffenen jedoch auf. Hinzu kommt die Gefahr durch die in aller Regel nicht sachgemäß entsorgten Lachgasbehälter.
Lachgas beziehungsweise Distickstoffmonoxid (N2O) findet in sehr unterschiedlichen Bereichen Anwendung. So wird es etwa als Betäubungsmittel in der Medizin – vornehmlich der Zahnmedizin – eingesetzt. Bei medizinischem N2O handelt es sich um ein Gemisch aus Lachgas und Sauerstoff, was verhindern soll, dass Patientinnen und Patienten einen Sauerstoffmangel (Hypoxie) erleiden. Die Gaskartuschen, die missbräuchlich zur Berauschung genutzt werden, sind hingegen üblicherweise für den Einsatz in Sahnebereitern zum Aufschäumen von Sahne bestimmt. Darüber hinaus wird N2O auch im Autotuning zur vorübergehenden Leistungssteigerung des Motors verwendet. In den beiden letztgenannten Fällen handelt es sich jeweils um sogenanntes technisches Lachgas mit fast hundertprozentiger Reinheit.
Während medizinisches Lachgas unter das Arzneimittelgesetz fällt, sind Kartuschen mit technischem N2O frei im Handel erhältlich und können selbst von Kindern und Jugendlichen problemlos erworben werden. So erhalten vulnerable Gruppen uneingeschränkten Zugang zu einem immer beliebteren Rauschmittel. Die körperlichen Auswirkungen durch das Einatmen des Gases werden dabei nicht nur von den Konsumierenden häufig unterschätzt. Auch herstellerseitig wird Lachgas oftmals als „ungiftig“ beschrieben, was jedoch nur bedingt zutrifft, denn: Die Dosis macht das Gift.
Tatsächlich ist N2O in mehrerlei Hinsicht gefährlich. Zum einen kann das Inhalieren des puren Lachgases zu Sauerstoffmangel (Hypoxie) und so bisweilen zum Tod führen. Daneben kommt es immer wieder auch zu Erfrierungen durch das kryogene Gas, das bei Austritt aus der Kartusche eine Temperatur von bis zu -55 °C aufweist. Neben diversen Verletzungen an der Lunge kann das Einatmen des mehr als eiskalten Lachgases schlimmstenfalls deren komplettes Versagen (Zusammenfallen) bewirken. Bei exzessivem Missbrauch drohen zum anderen irreversible Nervenschäden bis hin zu Lähmungen.
Teil der Missbrauchsproblematik sind auch zahlreiche unsachgemäß entsorgte Gasflaschen auf den Straßen. Da diese in aller Regel nicht restentleert sind, handelt es sich dabei um gefährlichen Abfall, der bei den entsprechenden Annahmestellen (Wertstoffhof, Schadstoffmobil, Handel etc.) abgegeben werden müsste, um einer sicheren Behandlung als Sonderabfall zugeführt zu werden. Stattdessen landen die Behälter über die Straßenreinigung in der kommunalen Abfallsammlung. Dabei drohen durch das Zusammenpressen in Sammelfahrzeugen, Sortieranlagen und Müllverbrennungsanlagen Explosionen, die das Reinigungspersonal gefährden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert daher ein Verkaufsverbot sämtlicher Einwegdruckgasflaschen (einschließlich N2O-Kanistern) oder die Einführung eines obligatorischen Pfandsystems gemäß der Empfehlung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Mit einem kompletten Verkaufsverbot von Lachgas reagierten bereits Länder, die besonders stark vom Missbrauch betroffen sind, wie das Vereinigte Königreich und die Niederlande. In Deutschland wurde zuletzt die Forderung nach einem Abgabeverbot an Minderjährige laut. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach sich bereits für eine Einschränkung des Verkaufs an Kinder und Jugendliche aus – insbesondere mit Hinblick auf Kioske, Automaten oder „Spätis“.
Übrigens: Distickstoffmonoxid ist ein starkes Treibhausgas mit einer etwa 265-mal so klimaschädlichen Wirkung wie CO2. Neben den gesundheitlichen und abfallwirtschaftlichen Folgen des Trends hat der hohe Lachgaskonsum somit obendrein negative Auswirkungen auf das Klima.
Bildnachweis: AdobeStock PernilleQvist