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Elektrogeräte, Batterien und Akkus sicher entsorgen: Ein Leitfaden

21.01.2025

Nach den Geschenken und Neuanschaffungen in der Weihnachtszeit nutzen viele den Jahreswechsel, um alte Elektro- und Elektronikgeräte auszusortieren und zu entsorgen. Doch wohin mit dem Elektroschrott? Vom alten Smartphone bis hin zum ausrangierten Kühlschrank – Elektrogeräte enthalten einerseits wertvolle Rohstoffe wie Gold und Kupfer, die durch Recycling zurückgewonnen werden können, und andererseits gefährliche Stoffe wie Blei oder Cadmium, die auf keinen Fall in die Umwelt gelangen dürfen. Aus diesem Grund dürfen sie weder in den Hausmüll geworfen noch einfach am Straßenrand abgestellt werden – was leider immer noch häufig vorkommt. Derzeit werden in Deutschland nur rund 32 Prozent des Elektroschrotts fachgerecht entsorgt, weit entfernt von der EU vorgeschriebenen Sammelquote von 65 Prozent. Welche Regelungen aktuell gelten und welche in Planung sind:


Was gehört zum Elektroschrott?

Elektroschrott umfasst alle Geräte, die entweder mit Strom betrieben werden oder Akkus oder Batterien enthalten. Auch Geräte, die ihren eigenen Strom erzeugen, fallen in diese Kategorie. In Deutschland fallen jährlich etwa 40,7 Kilogramm Elektroschrott pro Haushalt an.

Zum Elektroschrott gehören unter anderem:

  • Großgeräte: Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Mikrowellen, Klimaanlagen
  • Kleingeräte: Handys, Toaster, Föhne, elektrische Zahnbürsten, Kaffeemaschinen
  • Batterien und Akkus: einschließlich Lithium-Ionen-Batterien, Solar- oder E-Bike-Batterien
  • Beleuchtung: LED-Leuchten, Energiesparlampen
  • E-Zigaretten
  • Produkte mit fest installierten elektrischen Elementen: z. B. Schuhe mit Lichtern, elektrisch höhenverstellbare Sessel
  • Passive Endgeräte: Steckdosen, Kabel, Adapter und Lichtschalter, die Strom lediglich weiterleiten

Reparieren statt entsorgen

Oft werden Geräte entsorgt, obwohl sie noch repariert und weiterverwendet werden könnten – eine Entscheidung, die aus ökologischer Sicht problematisch ist. Die Herstellung eines neuen Geräts erzeugt eine hohe Menge an Treibhausgasemissionen, insbesondere bei mobilen Geräten wie Smartphones und Laptops. Daher gilt: Je länger ein Gerät genutzt wird, desto geringer ist sein ökologischer Fußabdruck. Wer defekte Geräte repariert, verlängert nicht nur deren Lebensdauer, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Erst wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, sollte das Gerät fachgerecht recycelt werden.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Reparaturwerkstätten und sogenannte Repair-Cafés, wo ehrenamtliche Helfer gemeinsam mit den Verbrauchern Geräte reparieren. Neuere EU-Regelungen zum „Recht auf Reparatur” sollen es künftig einfacher und kostengünstiger gestalten, defekte Geräte reparieren zu lassen, anstatt sie einfach zu entsorgen.

Batterien und Akkus richtig entsorgen

Bevor Elektrogeräte entsorgt werden, ist es wichtig, zunächst alle Batterien und Akkus zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Lithium-Ionen-Akkus, die etwa in Smartphones, E-Bikes oder Laptops vorkommen. Diese Akkus können gefährliche Reaktionen auslösen, wenn sie beschädigt sind oder falsch gelagert werden. Bei extremer Hitze oder Kälte kann es zu Gasbildung kommen, die das Gehäuse des Akkus aufbläht. Im schlimmsten Fall führt dies zu einem sogenannten „thermischen Durchgehen“, bei dem die gespeicherte Energie auf einmal freigesetzt wird, was zu Bränden oder Explosionen führen kann – sowohl zu Hause und am Arbeitsplatz als auch in Abfallfahrzeugen, Entsorgungsanlagen und Wertstoffhöfen. Um alte Batterien und Akkus bis zur Entsorgung sicher zu lagern und zu transportieren, können Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen und Kommunen Aufbewahrungslösungen wie die feuerfeste RETRON BOX von REMONDIS Industrie Service nutzen, die als präventiver Brandschutz dient.

Jährlich landen bis zu fünf Gerätebatterien pro Person fälschlicherweise im Hausmüll. Dabei können vielen Arten von Batterien problemlos in speziellen Sammelboxen abgegeben werden, die in zahlreichen Supermärkten, Baumärkten und Drogerien zu finden sind. Auch Wertstoffhöfe, Schadstoffannahmestellen und mobile Sammelstellen wie der REMONDIS SafetyTruck nehmen diese entgegen und sorgen dafür, dass sie sicher und umweltschonend recycelt werden.

Wichtig: Beschädigte Batterien und Akkus sollten stets mit Handschuhen angefasst und sofort zu einer Sammelstelle gebracht werden, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Bei sichtbaren oder vermuteten Schäden ist es ratsam, die Pole zur sicheren Beförderung abzukleben. Lithiumspeicher mit einem Gewicht von 500 Gramm oder mehr müssen separat entsorgt werden. Anzeichen für einen defekten Lithium-Ionen-Akku sind unter anderem verformte Gehäuse, Schmelzstellen, Erwärmung oder austretende Flüssigkeit. Da Schäden nicht immer sofort erkennbar sind, empfiehlt sich die sichere Aufbewahrung in speziellen Akku-Schutzbehältern wie der RETRON BOX.

Sonderfall: Industriebatterien

Für größere oder spezielle Akkus wie die von E-Bikes gelten besondere Regelungen. Diese zählen zu den sogenannten Industriebatterien und müssen derzeit beim jeweiligen Hersteller oder Händler zurückgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrradfachgeschäfte, Discounter sowie Elektronik- und Baumärkte, sofern diese E-Bikes im Sortiment führen. Die Rücknahme ist kostenlos.

Darüber hinaus nehmen aktuell etwa 150 der rund 3.309 Wertstoff- und Recyclinghöfe in Deutschland E-Bike-Akkus an. Mit dem im November 2024 beschlossenen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ergeben sich ab August 2025 neue Rückgabemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Batterien aus Leichtverkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern auch an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Auch Solarbatterien gehören zu den Industriebatterien und können nicht wie herkömmliche Haushaltsbatterien in Supermärkten abgegeben werden. Für die Entsorgung von Solarbatterien sind in der Regel die Hersteller verantwortlich, die den Recyclingprozess koordinieren. Manche Wertstoffhöfe nehmen auch Solarbatterien an, jedoch sollten Verbraucher sich im Voraus informieren.

REMONDIS Industrie Service nimmt auch Solarmodule in größerem Maßstab an. Nach Prüfung auf Wiederverwendbarkeit führen wir geeignete Module einem 2nd-Life-Zyklus zu. Nicht geeignete Module werden in unserer PV-Anlage recycelt. Jetzt Kontakt aufnehmen

Rückgabe von Elektrogeräten

Grundsätzlich können Elektrogeräte im Handel zurückgegeben werden. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern sind laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen. Dazu zählen neben Elektrofachgeschäften auch Supermärkte und Discounter, sofern sie gelegentlich Elektrogeräte anbieten. Für Altgeräte mit einer Kantenlänge von 25 cm oder mehr gilt allerdings noch die Einschränkung, dass eine Rücknahme nur beim Kauf eines neuen Geräts derselben Kategorie erfolgt. Auch Online-Händler müssen Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Bei Großgeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen oder Monitoren sind sie verpflichtet, diese im 1:1-Tausch gegen ein funktional ähnliches Gerät kostenlos abzuholen. Es dürfen ausschließlich die Transportkosten berechnet werden. Zudem müssen Online-Händler die Kunden bei der Bestellung aktiv auf dieses Rücknahmeangebot hinweisen.

Wenn ein Händler die Annahme verweigert, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die zuständige Ordnungsbehörde ihrer Gemeinde oder die Verbraucherzentrale kontaktieren. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt wird. Künftig müssen Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden, um die Rückgabe von Elektroaltgeräten zu erleichtern. Zudem wird in den Geschäften ein Symbol – die durchgestrichene Mülltonne – direkt am Verkaufsregal angebracht, um darauf hinzuweisen, dass Elektrogeräte getrennt entsorgt werden müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vor. Zudem soll die Rückgabe von Geräten ohne gleichzeitigen Neukauf künftig für alle Geräte mit einer Kantenlänge bis 50 cm möglich sein.

Größere Geräte mit einer Kantenlänge von über 25 cm können häufig bei kommunalen Entsorgungsstellen wie Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgegeben werden, wobei dieser Service für haushaltsübliche Mengen meist kostenfrei ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich jedoch informieren, welche Arten von Elektrogeräten angenommen werden. Um den nächstgelegenen Wertstoffhof zu finden, empfiehlt es sich, auf lokalen Websites oder Online-Plattformen nach den entsprechenden Adressen und Öffnungszeiten zu suchen. Auch das REMONDIS Schadstoffmobil bietet die Option, Elektrogeräte kostenfrei und sicher abzugeben. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, größere Elektrogeräte gegen eine Gebühr über den Sperrmüll abholen zu lassen.

Entsorgung von Elektrogeräten für Unternehmen

Auch für Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Maler oder Solarinstallateure, die regelmäßig mit Elektronikgeräten und Batterien und Akkus arbeiten, ist eine gesetzeskonforme Entsorgung von großer Bedeutung. Besonders bei der Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus, Solarbatterien und elektronischen Altgeräten müssen spezielle Sicherheitsvorgaben beachtet werden. Selbst fabrikneue Lithium-Ionen-Akkus gelten als Gefahrgut und unterliegen strengen ADR-Vorschriften. Das Personal muss daher geschult sein, um die Sicherheit beim Transport zu gewährleisten.

Betriebe, die nur Kleinmengen gefährlicher Abfälle erzeugen, können möglicherweise von der Handwerkerregelung profitieren, die bestimmte Anforderungen vereinfacht. Dennoch müssen Sonderabfälle wie Akkus sicher transportiert und gelagert werden, um Risiken wie Brandgefahren zu minimieren. Unternehmen, die nicht unter diese Regelung fallen, müssen die gleichen strengen Vorschriften wie Spediteure einhalten, einschließlich der korrekten Verpackung und Kennzeichnung. Unternehmen sollten sich daher von spezialisierten Entsorgungsdienstleistern wie REMONDIS Industrie Service mit den richtigen Lagerungs- und Transportbehältern ausstatten lassen. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und gleichzeitig potenzielle Risiken minimiert werden.

Quellen:

  • Bundesamt für Justiz: BattG. Link
  • BMUV: Bundeskabinett beschließt neue Regeln für bessere Sammlung von Batterien. Link
  • BMUV: Neue Regeln für eine bessere Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien. Link
  • DasHaus: Elektroschrott entsorgen: So geht's richtig. Link
  • EVZ: Reparieren statt wegwerfen: Wichtiges zum Recht auf Reparatur. Link
  • NABU: Elektroschrott richtig entsorgen. Link
  • RETRON: Batteriegesetz (BattG): Auswirkungen für Händler. Link
  • Umwelt Bundesamt: Elektrogeräte. Link
  • Verbraucherzentrale: Elektroschrott: Diese Geräte und Gegenstände gehören ins Recycling. Link

Bildnachweis: Bigc Studio, AdobeStock; Maru54, AdobeStock; Agenda17


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