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22.07.2025
Abfall ist nicht einfach nur „Müll”, der irgendwie beseitigt werden muss, sondern eine überaus vielfältige, wertvolle und schützenswerte Ressource. Aus diesem Grund gilt in den EU-Mitgliedsstaaten bereits seit 2008 eine fünfstufige Abfallhierarchie, die die verschiedenen Möglichkeiten der Abfallbehandlung hierarchisch einstuft. Die Kreislaufwirtschaft – und insbesondere REMONDIS Industrie Service – verfolgt das Ziel, sich so oft und weit wie möglich am oberen Ende dieser Hierarchie zu bewegen und somit ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit zu erreichen.
An der Spitze der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG steht die Vermeidung, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen (insbesondere thermischen) Verwertung und schließlich der Beseitigung von Abfall als letzter Option. Dabei gilt: Je höher die Maßnahme in der Hierarchie steht, desto nachhaltiger ist sie.
Vermieden wird Abfall beispielsweise durch ein auf Langlebigkeit ausgelegtes Produktdesign oder den Verzicht auf unnötige Verpackungen. Aus der Verbraucherperspektive trägt auch ein sorgsamer, sachgerechter Gebrauch einer Sache dazu bei, ihr Lebensende hinauszuzögern. Die Devise lautet: Kein Abfall ist der beste Abfall.
Eine Vorbereitung zur Wiederverwendung besteht in der Wiederaufbereitung eines gebrauchten Produkts für den selben Einsatz, etwa in Form von Reinigung (z. B. bei Glaspfandflaschen) oder Reparatur. Auch hier ist mitunter das Produktdesign entscheidend, denn je leichter sich beispielsweise ein Gerät reparieren lässt, desto besser eignet es sich für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung.
Während bei der Wiederverwendung das Produkt im Wesentlichen erhalten bleibt, werden beim Recycling hingegen dessen Bestandteile stofflich verwertet. Beispiel: Ein Joghurtbecher besteht in der Regel aus zwei verschiedenen Materialien – dem eigentlichen Becher aus Kunststoff und einem Deckel aus Aluminium. Beide Stoffe werden getrennt voneinander zu Recyclingrohstoffen – Kunststoffgranulat und Aluminiumbarren – verarbeitet, die anschließend wieder zur Herstellung neuer Produkte dienen. Derartig aufbereitete Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe können dabei auch für andere Zwecke als den ursprünglichen (Joghurtbecher) genutzt werden. Übrigens: Dank technischer Entwicklungen ist es inzwischen möglich, auch einen erheblichen Anteil anfallender gefährlicher Abfälle stofflich zu recyceln [Sprungmarke zum Absatz: Recycling und Verwertung gefährlicher Abfälle].
Manche Abfälle lassen sich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen weder reparieren noch recyceln, eignen sich aber für eine andere Art der Verwertung. Die häufigste „sonstige” Verwertungsart ist die thermische, bei der durch Verbrennung des Abfalls Energie gewonnen wird. Restmüll beispielsweise wird ausschließlich auf diese Weise verwertet. Andere Abfallarten wie nicht recyclefähige Lösemittel oder Lacke lassen sich auch zu sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) verarbeiten, die dann als Brennstoff in Zementwerken oder Ähnlichem eingesetzt werden. Andere Sonderabfälle wie Säuren und Laugen werden in chemisch-physikalischen Verfahren behandelt, um Schadstoffe zu entfernen oder zu neutralisieren und um Wertstoffe (für das Recycling) sowie Brauchwasser oder einleitfähiges Abwasser zu gewinnen. Daneben gilt auch die Verfüllung (Backfilling) von Hohlräumen im Bergbau durch Abfälle wie Galvanikschlämme oder Schlacken und Aschen aus Verbrennungsanlagen als sonstige Verwertungsform.
Für Abfälle, die weder recycelt noch anderweitig verwertet werden können, bleibt nur noch die Beseitigung. Auch diese kann verschiedene Formen annehmen. Für einige gefährliche Abfälle wie Asbest kommt nur eine dauerhafte Deponierung infrage. Manche Abfallarten wie toxische Chemikalien oder quecksilberhaltige Abfälle müssen dauerhaft der Biosphäre entzogen werden und gehören in die Untertagedeponie in ehemaligen Salzbergwerken.
Die in der Abfallhierarchie festgelegten Präferenzen in der Abfallbehandlung sind keineswegs optional. Abfallerzeuger und -besitzer sind laut § 7 KrWG dazu verpflichtet, ihren Abfall, sofern möglich, zu verwerten. Welche Form der Verwertung das im jeweiligen Fall ist, entscheidet sich nach den technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Gewährleistet allerdings eine Beseitigung des Abfalls den Schutz von Mensch und Umwelt besser als die Verwertung, entfällt der hierarchische Vorrang. Das Gleiche gilt für Abfälle, „die unmittelbar und üblicherweise durch Maßnahmen der Forschung und Entwicklung anfallen”.
In der Praxis beginnen die Pflichten der Abfallerzeuger/-besitzer mit der korrekten Getrenntsammlung der verschiedenen Abfallfraktionen. Fehlwürfe (also die Vermischung von Abfällen, die nicht zusammen gehören ist nicht zulässig) führen zu falschen Entsorgungswegen, die in Folge nicht nur das Recycling wertvoller Rohstoffe erschweren oder gar unmöglich machen. Je nach Abfallart bringen sie gleichwohl teils erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich. Da das KrWG neben dem Ressourcenschutz auch dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Rechnung trägt, kommen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen diverse weitere Verpflichtungen hinzu. Hierzu gehören
In letztgenannter Pflicht spiegelt sich ein wichtiger Punkt wider: Zwar ist die Beauftragung Dritter (wie Entsorgungsunternehmen) für die Erfüllung der Erzeugerpflichten grundsätzlich möglich – und bei Aufgaben wie Transport, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung schließlich gang und gäbe. Ebenso übernehmen Entsorgungspartner wie REMONDIS Industrie Service auf Wunsch auch weitere verpflichtende Aufgaben wie die elektronische Nachweisführung über das REGISTA-System. Dennoch bleibt der Abfallerzeuger/-besitzer bis zum tatsächlich abgeschlossenen Entsorgungsvorgang für seinen Abfall verantwortlich. Ausgenommen hiervon sind Abfälle, für die nach § 17 KrWG eine Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorger besteht (Siedlungsabfälle). Aus diesem Grund müssen Abfallerzeuger beauftragte Dritte stets auf deren Kompetenz, rechtliche Befugnis, Nachweisfähigkeit und Zertifizierung überprüfen. Nur zugelassene Entsorgungsunternehmen dürfen die Entsorgung gefährlicher Abfälle übernehmen. Die entsprechende Zertifizierung ist ein Ausweis dafür.
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass gefährliche Abfälle ausschließlich zu beseitigen seien. Die Abfallhierarchie gilt jedoch gleichermaßen für diese Abfallarten. Die meisten Sonderabfälle sind oder enthalten wertvolle Rohstoffe, die mit hohem Aufwand gewonnen oder produziert werden müssen. REMONDIS Industrie Service ist Spezialist für diese Abfälle. Diese Kompetenz umfasst das gesamte Spektrum der Abfallbehandlung – vom Transport über die Lagerung bis zur Verwertung oder Beseitigung. Das schließt auch das Recycling gefährlicher Abfälle ein. Tatsächlich lässt sich mit fortschrittlichen Verfahren mittlerweile ein beträchtlicher Teil des Sonderabfallaufkommens stofflich oder thermisch verwerten. REMONDIS Industrie Service verwendet eine Vielzahl modernster Recyclingtechnologien für unterschiedlichste gefährliche Abfallarten und arbeitet unablässig an der Entwicklung neuer Lösungen für Abfälle, die aktuell nur anderweitig verwertet werden können.
Einige der Recycling-Lösungen von REMONDIS Industrie Service stellen Meilensteine einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft dar. Hierzu zählt etwa ein europaweit einmaliges Verfahren zur sicheren Beseitigung von in Druckgasbehältern befindlichem Fluorwasserstoff (Flusssäure) und der stofflichen Verwertung der Behälter. Aufgrund der herausfordernden Entsorgung des hochgefährlichen Gases werden alte, teilweise beschädigte Behälter häufig auf unbestimmte Zeit gelagert, was wieder eigene Risiken mit sich bringt. Durch die von REMONDIS Industrie Service entwickelte Lösung kann Flusssäure sicher in ungiftiges Calciumfluorid und Wasser umgewandelt werden. Die in den Druckgasbehältern enthaltenen Metalle werden als Recyclingrohstoffe wiedergewonnen.
Eine weitere Innovation von REMONDIS Industrie Service stellt das eigens für das Spraydosen-Recycling entwickelte RESPRAY-System dar. Dieses setzt bereits bei speziellen Sammelbehältern für leere, nicht restentleerte oder auch volle Dosen aus Industrie und Gewerbe an, die mit einem eigenen Abholservice durch belüftete Spezialfahrzeuge zur Recyclinganlage gebracht werden. Dort werden aus den Spraydosen Aluminium- und Weißblechpresslinge hergestellt, die wiederum zur Produktion neuer Dosen dienen. Die enthaltenen Treibgase werden verflüssigt und zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet, so dass kein klimaschädliches Gas unnötigerweise in die Atmosphäre gelangt. Die in den Dosen enthaltenen Flüssigkeiten werden ebenfalls thermisch verwertet.
Auch Sicherheit trägt maßgeblich zur Nachhaltigkeit bei. Ein prominentes Beispiel hierfür stellen Lithium-Ionen-Akkus dar. Die Hochleistungsbatterien kommen mittlerweile in nahezu jedem mobilen elektronischen Gerät zum Einsatz, werden aber in ihrer Gefährlichkeit häufig unterschätzt. Falsche Sammlung und Behandlung der Akkus auf der Verbraucherseite führen immer wieder zu schweren Bränden in Recyclinganlagen. Neben der daraus resultierenden Lebensgefahr entstehen dabei erhebliche Sachschäden und letztlich gehen auch die wertvollen Rohstoffe in den Lithiumbatterien verloren. Aus diesem Grund hat REMONDIS Industrie Service die RETRON-Behälter entwickelt. Die Spezialbehälter bieten höchste Sicherheit bei Lagerung und Transport von Lithium-Ionen-Akkus in allen Größen und Mengen und schützen effektiv gegen Brände und Explosionen. Dadurch können die Batterien problemlos dem Recycling zugeführt und die enthaltenen Metalle wiedergewonnen werden.
Wie bereits erwähnt, werden nicht recyclingfähige Abfälle zumeist thermisch verwertet, das heißt, zwecks Energiegewinnung verbrannt. Auch wenn bei der Abfallverbrennung CO2 entsteht, zählt diese Form der Energieerzeugung zu den erneuerbaren Energien. Der Grund dafür liegt in ihrer Unvermeidbarkeit. Abfall – insbesondere gefährlicher – muss, wenn eine stoffliche Verwertung ausgeschlossen ist, notwendigerweise in irgendeiner Form zur Schadstoffentfrachtung entsorgt werden. Ihn gemäß der Logik der Abfallhierarchie zu verwerten, indem man daraus Energie gewinnt, ist demnach bloß das erfreuliche Beiprodukt einer unerfreulichen Notwendigkeit.
Die erzeugte Energie wird zunächst bei REMONDIS Industrie Service für den Betrieb der Anlagen selbst genutzt. Überschüsse werden ins Stromnetz eingespeist. Je nach Anlagentyp und -größe ist das Verhältnis zwischen Eigenenergiebedarf und Einspeisung sehr unterschiedlich. Bei der RIS-Niederlassung in Gemünden etwa kommen mehr als 90 Prozent des erzeugten Stroms der Photovoltaikanlage dem lokalen Netz zugute. Die Sonderabfallverbrennungsanlage REMONDIS SAVA in Brunsbüttel speist ebenfalls Strom in das öffentliche Netz ein. Außerdem trägt sie zur Reduktion der Erderwärmungspotentiale bei, in dem Stoffe verbrannt werden, die ein Vielfaches der Klimawirksamkeit haben als Kohlendioxid. Zusätzlich betreibt REMONDIS Industrie Service an vielen Standorten zusätzlich größere Photovoltaik-Anlagen für die Eigenstromversorgung.
Bei REMONDIS Industrie Service werden jedoch nicht nur diverse gefährliche Abfälle thermisch verwertet. Besonders heizwertreiche Sonderabfälle wie etwa Farben, Lacke, ölhaltige Schlämme und Lösemittel werden auch zu Ersatzbrennstoffen (EBS) aufbereitet, die anschließend in Kalk-, Zement-, Braunkohle- und anderen Industriekraftwerken zum Einsatz kommen. Allein durch flüssige EBS von REMONDIS Industrie Service lassen sich jedes Jahr über 100.000 Tonnen an Primärrohstoffen einsparen.
Zum jetzigen Stand können längst nicht alle Abfälle auf einer hohen Stufe der Abfallhierarchie entsorgt werden. REMONDIS Industrie Service arbeitet jedoch unermüdlich daran, dass die Zahl der Recyclinglösungen steigt. Schon heute lassen sich mithilfe hochmoderner Technologien zahlreiche Sonderabfälle stofflich verwerten, für die dies vor einigen Jahren noch unmöglich schien. Derweil gilt für (fast) alle anderen Abfallarten die Devise: Nichts soll „weggeworfen” werden, alles ist zu verwerten – sei es energetisch, als EBS oder als Bergversatz. So trägt REMONDIS Industrie Service dafür Sorge, dass Rohstoffe so lange wie möglich genutzt werden und jedes Produkt bis zum Ende seines Lebenszyklus einem Zweck dient.
Bildnachweise: REMONDIS