Suche
Standorte Unternehmen
Mit einem Klick bestens im Bilde. Informieren Sie sich über unsere Unternehmensstandorte und die jeweiligen Angebote sowie Kontaktmöglichkeiten.
Standorte REMONDIS-Gruppe
Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 1.000 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.
09.04.2024
Immer noch landen viele Abfälle aus privaten Haushalten in der falschen Tonne. Experten schätzen die Fehlwurfquote im Verpackungsmüll in einigen Gebieten auf 40 bis 60 Prozent. Auch im Restmüll finden sich viele Abfälle, die dort nicht hingehören und – würden sie richtig entsorgt – einem umweltfreundlichen Recycling zugeführt werden könnten. Besonders kritisch wird es bei Sonderabfällen: Werden diese unsachgemäß entsorgt, entstehen nicht nur Verluste an wertvollen Ressourcen, sondern auch unnötige Gefahren für Mensch und Umwelt. REMONDIS Industrie Service klärt zu sechs typischen Entsorgungsmythen auf.
Im Altglascontainer darf nur Altglas entsorgt werden, das als Verpackung für Getränke, Lebensmittel oder Kosmetik verwendet wurde. Nicht erlaubt sind Trinkgläser, Bleikristall, Blumenvasen und feuerfestes Glasgeschirr sowie Flachglas, wie Spiegel und Fenster. Denn die genannten Glasarten haben eine unterschiedliche chemische Zusammensetzung und können nicht zusammen recycelt werden.
Auch scheinbar leere Arzneimittelflaschen gehören nicht in den Altglas-Container, da sie oft noch Medikamenten- und Wirkstoffrückstände enthalten. Dies kann besonders problematisch sein, wenn es sich um potenziell schädliche Rückstände handelt. Daher sollten leere pharmazeutische Glasbehälter im Restmüll entsorgt werden.
Leuchtmittel gehören ebenfalls nicht in den Altglascontainer. Wer seine alten oder kaputten Lampen dort entsorgt, riskiert sogar ein Bußgeld. Glühbirnen und Halogenlampen sind stattdessen im Restmüll zu entsorgen. LEDs hingegen nicht: Sie sind an Sammelstellen im Handel oder an den von der Kommune eingerichteten Orten abzugeben, damit die enthaltenen Metalle recycelt werden können. Energiesparlampen sollten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls an speziellen Sammelstellen im Handel (Geschäfte über 400 Quadratmeter haben eine Rücknahmepflicht) bei Wertstoffhöfen oder am Schadstoffmobil abgeben. Denn, Energiesparlampen beziehungsweise Kompaktleuchtstofflampen enthalten neben Kupfer, Aluminium und Zinn auch gefährliches Quecksilber. Das gleiche gilt für Leuchtstofflampen bzw. Neonröhren, weshalb hier ebenso die städtische Sonderabfall-Sammelstelle die erste Anlaufstelle ist.
Spraydosen funktionieren mithilfe hochentzündlicher Treibmittel, was erklärt, warum volle oder halbleere Spraydosen nicht in die Hausmüll-Tonne gehören. Für leere Spraydosen wird oft der Verpackungsmüll als Entsorgungsweg empfohlen. Allerdings sind auch scheinbar leere Sprühdosen nie vollständig entleert. Aus diesem Grund sollten sie ebenso wie volle oder halbleere Dosen zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil gebracht werden.
Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass abgelaufene und übrig gebliebene Tabletten, Kapseln und andere Medikamente von Apotheken kostenfrei zurückgenommen werden. Das stimmt nur zum Teil. Apotheken sind zur Rücknahme nicht gesetzlich verpflichtet. Einige bieten diesen Service trotzdem an. Tatsächlich dürfen nicht mehr gebrauchte oder überlagerte Medikamente über die normale Restmülltonne entsorgt werden. Dabei ist darauf zu achten, diese so einzuwerfen, dass sie durch Wind oder Unwetter nicht wieder herausfallen und so in falsche Hände gelangen.
Spitze Gegenstände wie Spritzen und Nadeln dürfen im Hausmüll entsorgt werden. Allerdings können sie, wenn sie lose eingeworfen werden, eine Gefahr für andere darstellen – sei es für Hausbewohner oder für Mitarbeiterinnen aus der Abfallwirtschaft. Deshalb ist es ratsam, die spitzen Gegenstände vor der Restmüllentsorgung in stichfesten Behältnissen zu sammeln.
Landen ausgediente Elektrogeräte im Hausmüll, können sie nicht recycelt und für neue Produkte und Geräte genutzt werden. Wertvolle Ressourcen gehen verloren. Hinzu kommt: Gerade sehr alte Elektrogeräte können Schadstoffe wie Asbest, HFKW, PCB oder das giftige Schwermetall Quecksilber enthalten. Deshalb: Ausrangierte Toaster, TV-Geräte, Monitore, Mikrowellen, Klimaanlagen und anderer Elektroschrott aus Privathaushalten muss in einer separaten Sammlung abgegeben werden – beim Wertstoff, mobilen Sammelstellen oder im Handel. Die Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt oder davor abgestellt werden.
Im Elektrogesetz ist verankert, dass der Handel Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm kostenlos zurücknehmen muss. Manche Städte haben auch einen Abholservice eingerichtet. Wichtig bei der Abgabe von Geräten: Vorher die Gerätebatterien entnehmen und zur Entsorgung die Sammelboxen im Handel nutzen. Noch besser ist es für Umwelt und Klima, wenn Geräte repariert statt entsorgt werden. Erst im Februar haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. Hiernach sollen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der Gewährleistung eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können.
Tapete zählt nicht zu den Papiersorten, die im Altpapier entsorgt werden dürfen. Ihre Materialen, häufig eine Mischung aus Zellulosefasern und synthetischen Fasern, erfordern andere, unterschiedliche Entsorgungswege. Zudem befinden sich daran oft Reste von Tapetenkleber bzw. -kleister, die wiederum Gefahrstoffe enthalten und sicher aus dem Recyclingkreislauf ausgeschleust werden müssen. Deshalb sollten Tapeten oder Reste davon in den Hausmüll gehen.
Bildnachweise: fuenf6 Stretz, Frank Elschner, REMONDIS, REMONDIS, fuenf6 Stretz, REMONDIS, REMONDIS