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Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 1.000 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.
In kaum einem Themenspektrum steckt so viel Dynamik wie in der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft. Damit Sie zu rechtlichen Vorgaben, neuen Technologien, Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit und den Leistungen der REMONDIS Industrie Service immer bestens im Bilde sind, finden Sie hier News, Hintergründe und Fachinformationen. Fachlich fundiert und für die Praxis verständlich aufbereitet. Außerdem haben wir für Sie die wichtigsten Gesetze zum Abfallmanagement verlinkt, stellen Wissenswertes zum Download bereit und beantworten die uns häufig gestellten Fragen. Sollten Sie ein Thema oder Informationen vermissen, schreiben Sie uns gern.
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Täglich erreichen uns viele Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen, zur Verwendung von Sammelbehältern, zu Gesetzen und Vorschriften, Abfallschlüsseln oder auch unserem Portfolio. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wir haben uns auf die Gefahrstoffentsorgung und das Recycling von Sonderabfällen spezialisiert. Von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen übernehmen wir gefährliche Abfälle jeder Art und Menge. Mit unseren speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeugen transportieren wir die Abfälle zu unseren Anlagen, wo sie aufbereitet oder verwertet werden.
Wir holen Gefahrstoffe und gefährliche Abfälle von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen ab – deutschland- und weltweit. Wir übernehmen u. a. Ölabfälle, Farb- und Lackierabfälle, Industrieschlämme, Spraydosen, Batterien, Akkus und medizinische Abfälle. Diese behandeln wir fach- und umweltgerecht in unseren über 200 Spezialanlagen. Wir recyceln und verwerten, wo immer es möglich ist, oder beseitigen schadstoffhaltige Abfälle sicher und umweltverträglich.
Sonderabfall (auch Sondermüll) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fachbegriff gefährlicher Abfall, der gesetzlich definiert ist. Die Begriffe meinen dasselbe, nämlich eine spezielle Kategorie von Abfällen mit gefahrenrelevanten Eigenschaften und damit potenziell schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Deshalb müssen Sonderabfälle bzw. gefährliche Abfälle unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen gesammelt, gelagert und transportiert sowie in mit spezieller Anlagentechnik behandelt, verwertet oder entsorgt werden.
Nach § 3 Abs. 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gelten Abfälle dann als gefährlich, wenn sie nach § 48 Abs. 2 KrWG oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung als solche bestimmt worden sind. Maßgebliche Rechtsverordnung ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV). In deren Abfallverzeichnis sind alle „gefährlichen Abfälle“ mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von diesen Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften besitzen, also beispielsweise explosiv, giftig, ätzend, infektiös und / oder ökotoxisch sind.
Während Abfallentsorgung umgangssprachlich für die Entsorgung aller Arten von Abfällen steht, unterscheiden wir in der Abfallwirtschaft zwischen Entsorgung und Verwertung. Entsorgung meint die sichere Beseitigung von nicht mehr nutzbaren Abfällen (z. B. durch Deponierung). Verwertung zielt darauf ab, Abfälle als Ressourcen zu nutzen. Durch Verwertungsverfahren können Rohstoffe zurückgewonnen oder auch Strom und Wärme erzeugt werden, was natürliche Ressourcen schont. Welchem Entsorgungsweg ein (gefährlicher) Abfall zugeführt wird, bestimmen – je nach Beschaffenheit, Gefährlichkeit und Menge – Gesetze und Verordnungen.
Sonderabfälle entsorgen wir in geeigneten und zugelassenen Spezialanlagen. Während bei vielen Sonderabfällen ein Recycling möglich ist, müssen andere Sonderabfälle – wie zum Beispiel gefährliche organische Abfälle – in Hochtemperaturverbrennungsanlagen unschädlich gemacht werden. Auch dieses Verfahren ist nachhaltig, denn wir gewinnen Wertstoffe für die Stahlindustrie und die chemische Industrie zurück, und aus der Verbrennungswärme erzeugen wir Strom.
Gefahrstoffe bezeichnen chemische Stoffe oder Gemische, die für Menschen und unsere Umwelt gefährlich sein können. Deshalb sind sie als solche gekennzeichnet (z. B. durch Gefahrenpiktogramme) und unterliegen dem Gefahrstoffrecht. Werden Gefahrstoffe oder auch gefährliche Abfälle transportiert, werden sie zu Gefahrgut und ein eigenständiges Rechtsgebiet – das Gefahrgutrecht – greift.
Ja. Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die gefährliche Stoffe (Gefahrstoffe) enthalten. Für gefahrstoffhaltige Abfälle gelten gesetzliche Vorgaben zur Sammlung und Lagerung, zum Transport, zur Verwertung oder Beseitigung.
REMONDIS Industrie Service betreibt derzeit drei eigene Sonderabfallverbrennungsanlagen, die zu den modernsten in Europa zählen. Diese befinden sich im Industriegebiet Wesseling, in der Industrie- und Hafenstadt Brunsbüttel und im Industrie-Recycling-Zentrum in Bramsche. Gefährliche Abfälle werden hier sicher und umweltfreundlich einer thermischen Behandlung unterzogen. Reststoffe führen wir ebenso wie Wertstoffe, z. B. Stahl und Iod, in den Wirtschaftskreislauf zurück. Den durch Wärme erzeugten Strom speisen wir zum Teil ins öffentliche Netz ein.
Ja. REMONDIS Industrie Service bietet ein umfassendes Angebot an praxisorientierten Dienstleistungen zur Optimierung betriebsinterner Entsorgungsprozesse in Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe. Die Entwicklung jedes Entsorgungskonzepts beginnt dabei mit einer Analyse der Ist-Situation im Unternehmen bzw. der Erstellung von Betriebsstudien. Darauf basierend werden Dienstleistungskonzepte entwickelt – entweder für einzelne Standorte oder auch für komplette Filialnetze auf Bundes- oder europäischer Ebene. Weiterhin berät REMONDIS Industrie Service zu fachlichen, rechtlichen, technischen, logistischen und konzeptionellen Fragen hinsichtlich der Umsetzung. Im Rahmen von Standortkonzepten unterstützen wir gleichsam die Betriebsführung. Nicht zuletzt organisieren und unterstützen wir die Prozessoptimierung im Unternehmen und helfen dabei, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit kontinuierlich zu verbessern.
Lithium-Ionen-Akkus können sich, wenn sie beschädigt oder extremen Temperaturen ausgesetzt sind, aufgrund von Gasbildung entzünden oder im Extremfall sogar explodieren. Dabei drohen sowohl eine Ausbreitung des Feuers auf die Umgebung als auch Personen- und Sachschäden durch umherfliegende Batterieteile. Vom entstehenden giftigen Rauch geht eine zusätzliche Gesundheitsgefahr aus. Eine besondere Gefahr besteht zudem darin, dass sich ein solcher Batteriebrand nur mit speziellen Löschmitteln effektiv löschen lässt. Um vor diesen Gefahren zu schützen, können Lithium-Ionen-Akkus sowie damit ausgestattete Geräte in den besonders stabilen und hitzebeständigen RETRON Sammelsystemen gelagert und transportiert werden.
Bei gefährlichen Abfällen führt kein Weg an den Abfall-Sicherheitsbehältern ASP und ASF vorbei. Während der eine sich eher für feste und pastöse Sonderabfälle eignet (ASP), lagert und transportiert man in ASF flüssige gefährliche Abfälle. Beide Behälter sind feuerverzinkt und können 240 bis 1000 Liter fassen. Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen überwiegt nach wie vor der Einsatz von AS-Behältern. In einem IBC (Intermediate Bulk Container) werden ausschließlich flüssige Sonderabfälle gelagert und transportiert, häufig vor allem innerhalb der Chemie-Branche. Die IBC haben als Einwegsysteme ausschließlich einen Transportweg. Der IBC wird beim Kunden befüllt, abtransportiert und verwertet. Die AS-Behälter hingegen sind Mehrwegsysteme, die nach jedem Einsatz und der Reinigung wiederverwendet werden.
Unser REMONDIS-Schadstoffmobil SafetyTruck hält über das gesamte Jahr verteilt in zahlreichen Kommunen in ganz Deutschland. Beim SafetyTruck können Privathaushalte verschiedenste Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften entsorgen – von Reinigungsmitteln über Spraydosen bis hin zu Batterien. Betriebe können das Schadstoffmobil auch direkt zu ihrem Standort bestellen. Die zu entsorgenden Produkte sollten vor der Abgabe gut verschlossen werden und beim Transport zum SafetyTruck gegen Umfallen und Auslaufen (bei Glas zusätzlich gegen Zerbrechen) gesichert sein. Zudem sollten die Abfälle für eine leichtere Zuordnung möglichst in der Originalverpackung zum Schadstoffmobil gebracht werden. Besonders wichtig ist außerdem, dass verschiedene Substanzen nicht miteinander vermischt werden.
Die Entleerung eines Fettabscheiders hat im Rahmen der in der DIN 4040-100 festgelegten Entleerungsintervalle zu erfolgen. Das höchste zulässige Entleerungsintervall beträgt demnach vier Wochen. Bei einem nicht ausreichend großen Schlammfangvolumen bzw. Fettsammelraum muss ein entsprechend kürzeres Intervall gewählt werden. In Absprache mit den kommunalen Behörden lassen sich ggf. Sonderregelungen treffen und größere Entleerungsintervalle vereinbaren. Die Spielräume für eine bedarfsgerechtere Verlängerung können mitunter von Kommune zu Kommune variieren. In jedem Fall müssen hierfür jedoch monatliche Kontrollen des Füllstandes durchgeführt und dokumentiert werden.
Ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB) umfassen verschiedene, mit bestimmten gefährlichen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel, wie sie etwa in der Mineralölindustrie, in Werkstätten sowie in Produktions- und Verarbeitungsprozessen oder auch bei Unfällen anfallen. Dazu gehören zum einen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung. Diese gefährlichen Abfälle erfordern eine Deklaration mit dem Abfallschlüssel 15 02 02* sowie eine getrennte Sammlung und Entsorgung. Der Transport muss nach Gefahrgutrecht erfolgen.
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Weiterführendes Fachwissen zum Abfallmanagement in den verschiedenen Wirtschaftszweigen finden Sie im Online-Magazin sonderabfall-wissen.de
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